Legasthenie und Dyskalkulie

Die Legasthenie (Lese-Rechtschreibstörung/ -schwäche, LRS)* und die Dyskalkulie gehören zu den "umschriebene(n) Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten", sogennanten Teilleistungsstörungen. Sie führen dazu, dass die Betroffenen trotz guter Intelligenz und angemessener Beschulung in einzelnen Teilbereichen nur ungenügende Leistungen erzielen. Gemäß der Definition des ICD-10 (dem Klassifikationssystem der Weltgesundheitsorganisation WHO) unterscheidet man unter anderem zwischen den folgenden Störungen:
 
Lese- und Rechtschreibstörung

"Das Hauptmerkmal ist eine umschriebene und bedeutsame Beeinträchtigung in der Entwicklung der Lesefertigkeiten ... Das Leseverständnis, die Fähigkeit, gelesene Worte wieder zu erkennen, vorzulesen und Leistungen, für welche Lesefähigkeit nötig ist, können sämtlich betroffen sein. Bei umschriebenen Lesestörungen sind Rechtschreibstörungen häufig...  auch wenn einige Fortschritte im Lesen gemacht werden." (ICD-10-GM-2014)

Isolierte Rechtschreibstörung

"Es handelt sich um eine Störung, deren Hauptmerkmal in einer umschriebenen und bedeutsamen Beeinträchtigung der Entwicklung von Rechtschreibfertigkeiten besteht, ohne Vorgeschichte einer Lesestörung." (ICD-10-GM-2014)

Rechenstörung

"Diese Störung besteht in einer umschriebenen Beeinträchtigung von Rechenfertigkeiten, die nicht allein durch eine allgemeine Intelligenzminderung oder eine unangemessene Beschulung erklärbar ist. Das Defizit betrifft vor allem die Beherrschung grundlegender Rechenfertigkeiten, wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division..." (ICD-10-GM-2014)